AGB
I. Leistungsgegenstand
(1) neurotrim® NeuroAthletikTraining verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
(2) Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlichin Anspruch genommen werden.
(3) Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtungentsprechend § 611 BGB.
II. Training
(1) Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 oder 90 Minuten. Kürzere und längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für ihn die Ausführungen des Trainings mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein kann. neurotrim haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
III. Sonstige Leistungen
neurotrim steht ihren Kunden außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von neurotrim.
IV. Haftung
(1) neurotrim schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
(3) neurotrim haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
(4) Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von neurotrim vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. neurotrim übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
(5) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von neurotrim um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
(6) Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
V. Zahlungsbedingungen
(1) Alle Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
(2) Der Kunde erhält von neurotrim eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Wahlweise kann der Kunde am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Kunde eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
(3) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. neurotrim behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
VI. Sonstige Kosten
(1) Entstehen aufgrund der gewünschten Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Anschaffungen, etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
(2) Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden und nicht Teil von neurotrim sind, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
(3) Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
(4) Kauft neurotrim im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von neurotrim.
VII. Verhinderung und Ausfall
(1) Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich abzusagen. Findet die Absage weniger als 48 Stunden vor Trainingsbeginn statt, wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 70,- € fällig. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
(2) Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
(3) In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
VIII. Ersatzansprüche
(1) Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch neurotrim können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
IX. Datenschutz
(1) Die personenbezogen Daten des Kunden werden von neurotrim gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
(2) Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
X. Geheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von neurotrim Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
(2) neurotrim hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
XI. Sonstige Vereinbarungen
(1) Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, E-Mail oder Textnachrichten.
(2) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
XII. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist abweichend je nach Ihrem besuchten Standort.
(5) Die genauen Details und AGB für Ihren neurotrim Standort finden Sie vor Ort.
(6) Die abweichenden Regelungen an den einzelnen Standorten unterliegen dem Standortbetreiber. Es wird hierfür keine Haftung übernommen.